Für Erwachsene, die zu Beginn der KFO-Behandlung älter als 18 sind, können kieferorthopädische Kosten von den meisten Krankenkassen nur in Einzelfällen übernommen werden. Dies ist z. B. der Fall bei schweren Kieferanomalien, die kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordern. Gleichzeitig wird in diesen Fällen neben der Behandlung durch den Kieferorthopäden zumeist eine Kieferoperation zum Ausgleich der Fehlstellung erfolgen.
Kieferfehlstellungen betreffen nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern natürlich auch Erwachsene. Um sich vor hohen Behandlungskosten zu schützen ist daher unbedingt eine Absicherung mit einer privaten Zahnzusatzversicherung zu empfehlen. Eine der wenigen Zahnzusatzversicherungen, die auch kieferorthopädische Leistungen (KIG 3-5) übernimmt, ist der DFV-ZahnSchutz. In der Tarifvariante Exklusiv 100 erstattet der Testsiegertarif (Stiftung Warentest 05/2018) sogar 100 % der Kosten.
Der Abschluss einer solchen Zahnzusatzversicherung sollte allerdings immer erfolgen, bevor der Zahnarzt eine Fehlstellung festgestellt hat, so dass eine Überweisung zum Kieferorthopäden noch nicht ausgesprochen wurde.